Warum brauche ich überhaupt ein Testament / eine Nachfolgeregelung?

Sicherlich gibt es erfreulichere Themen, als sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen. Dennoch kann es sehr erleichternd sein, “die Dinge geregelt zu haben”. In Ihrem eigenen Interesse – aber auch in dem Ihrer Erben. Dies gilt nicht nur, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Auch steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle!

Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu, wie einen Testament- und Nachfolgeberatung durch unsere Kanzlei abläuft und welche Informationen wir von Ihnen benötigen. Der erste Besprechungstermin dient der umfangreichen und detaillierten Bestandsaufnahme sowie der Klärung der Ziele, die Sie mit Ihrem Testament bzw. der Nachfolgeregelung erreichen wollen.

>> Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Erstberatung!

Welche Erstinformationen sind für eine ordnungsgemäße Beratung notwendig?

1. Persönliche Daten

(Ständiger Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Familienstand etc.)
Diese Daten benötigen wir, um das anwendbare Recht, bzw. die Möglichkeiten einer Rechtswahl zu klären.

2. Bisherige Verfügungen von Todes wegen
Diese Angaben sind wichtig, da hier möglicherweise bindende Regelungen vorliegen und/oder fristgerecht Anfechtungen vorgenommen werden müssen.

3. Informationen über wirtschaftliche Verhältnisse
Hierzu zählen unter anderem:
– Bargeld, Bankkonten etc.
– Wertpapiere
– Lebensversicherungen
– Immobilien
– Unternehmen / Gesellschaftsbeteiligungen
– Ausländisches Vermögen
– Verbindlichkeiten

Diese Angaben sind auch notwendig, um steuerliche Aspekte zu prüfen und diese in die Nachfolgeplanung einzuarbeiten. Freibeträge können ggfs. mehrfach ausgenutzt werden. Außerdem kann berücksichtigt werden, ob – und ggfs. in welcher Höhe – Pflichtteilsansprüche anfallen.

Wenn alle relevanten Informationen vorliegen, besprechen wir mit Ihnen Ihre Regelungsziele.
Unter anderem müssen folgende Fragen geklärt werden:

– Soll ein Erbe eingesetzt werden?
– Sollen Ersatzerben bestimmt werden?
– Soll eine Enterbung oder ggfs. eine Pflichtteilsentziehung (ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich) angeordnet werden?
– Soll die Erbeinsetzung an eine Bedingung geknüpft werden?
– Soll – insbesondere bei minderjährigen Erben – Testamentsvollstreckung angeordnet werden?
– Soll eine Wiederverheiratung berücksichtigt werden?
– Sollen Geld- oder ähnliche Vermächtnisse angeordnet werden?
– Soll ein Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtsvermächtnis angeordnet werden?
– Soll eine Geldrente angeordnet werden?
– Soll Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden?
– Soll ein Vor- und Nachvermächtnis angeordnet werden?
– Sollen eine Teilungsanordnung oder ein Auseinandersetzungsverbot getroffen werden?
– Sollen den Erben Auflagen erteilt werden?
– Soll eine Testamentsvollstreckung zur Erfüllung von Vermächtnissen angeordnet werden?

Sobald alle Fragen geklärt sind, erhalten Sie von uns einen Überblick darüber, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen. Achtung: Bevor dies tatsächlich abschließend beurteilt werden kann, müssen alle Angaben, die wir erhalten haben, genau und intensiv geprüft werden. Beispielsweise müssen bei Unternehmensbeteiligungen die Gesellschaftsverträge eingesehen werden.

Sind Sie Firmeninhaber?
Dann muss die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Sowohl unter personellen, als auch unter steuerlichen Aspekten. Auch eventuelle Pflichtteilsansprüche sind zu berücksichtigen.

Haben Sie Vermögen im Ausland (beispielsweise eine Ferienwohnung)?
Dann ist ggfs. auch ausländisches Erbrecht und / oder ausländisches Erbschaftssteuerrecht zu berücksichtigen. Dies muss genauestens überprüft werden.

Wie läuft die Testamentberatung ab?

Im Rahmen der Erstbesprechung nehmen wir Ihre Informationen auf und geben Ihnen wenn möglich eine erste Einschätzung. In einem zweiten Besprechungstermin unterbreiten wir Ihnen einen oder mehrere Gestaltungsvorschläge und erörtern Ihnen diese/n. Kristallisiert sich einer der vorgeschlagenen Lösungswege heraus, wird dieser von uns detailliert erarbeitet, nochmals besprochen und dann konkret formuliert. Dies kann mehrere Termine notwendig machen.

Was kostet  die Erstellung eines Testaments?

Da sich unsere Gebühren nach dem Umfang unserer Tätigkeit richten, können wir Ihnen vor dem ersten Besprechungstermin leider keine verbindliche Antwort auf diese Frage geben. Nach der Bestandsaufnahme im ersten Besprechungstermin erhalten Sie von uns einen  Kostenvoranschlag für die weitere Beratung.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns unter 0631-205 8940.

>> Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Erstberatung!