OLG München, Beschluss vom 18.12.2024 (AZ 33 Wx 153124 e)
Wird in einem Erbscheinverfahren die Wirksamkeit eines Testaments wegen (vermeintlicher) Testierunfähigkeit (entspricht in etwa der Geschäftsfähigkeit) angezweifelt, holen die Gerichte häufig ein medizinisches Sachverständigengutachten ein.