Ärztliches Berufsrecht
Beratung und Interessenvertretung von Ärzten in berufsrechtlichen Fragen, im Besonderen der Berufs- und Weiterbildungsordnung.
Arzthaftungsrecht
Beratung und Interessenvertretung zur Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen (Schmerzensgeld, Vermögensschäden etc.) bei Behandlungsfehlern gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern.
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die in Bezug auf Ehe, Familie und Verwandtschaft geltenden gesetzlichen Regelungen. Dazu gehören: Zusammenleben, Getrenntleben, Scheidung, Eheverträge, Kinder (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Adoption, Abstammung), Unterhalt für Ehepartner, Lebenspartner und Eltern, Streit um Wohnung und Hausrat, Rechte in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt die privatrechtlichen, vermögensrechtlichen Folgen im Todesfall. Zu den anwaltlichen Aufgaben gehören: Testament erstellen und überprüfen, Pflichtteil berechnen, durchsetzen oder abwehren, Erbengemeinschaft, Unternehmensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge, Erbschafts- und Schenkungssteuer, internationale Erbfälle, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.
Patientenrechte
Beratung und Interessensvertretung zur Geltendmachung von Patientenrechten wie z. B. Aufklärung Einsicht in die Behandlungsunterlagen, fachärztliche Begutachtung etc. einschließlich Leistungs- und Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beratung und Betreuung in Fragen der medizinischen Vorsorge / Patientenverfügungen.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht befasst sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungen, wie z. B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung.
Vertragsrecht
Zu den anwaltlichen Aufgaben im Bereich Vertragsrecht gehört es, Verträge zu entwerfen, zu prüfen und die Rechte daraus durchzusetzen. Beispiele: Kaufverträge, Darlehensverträge, Werkverträge, Leasingverträge, Immobilienverträge, Gesellschaftsverträge
Vertragsarztrecht
Beratung und Interessenvertretung speziell in Zulassungsfragen, Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen, Gründung von Zweigpraxen und Anstellung von Ärzten sowie in Fragen der Honorarvergütung.
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Beratung und Betreuung von ärztlichen Kooperationsgemeinschaften (MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft u. a.) sowohl in gesellschaftsrechtlichen Einzelfragen als auch in zulassungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Verkehrsrecht
Zu unseren Leistungen in diesem Rechtsgebiet gehört vor allem die Regulierung von Verkehrsunfallschäden gegenüber Versicherungen.
Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht regelt in erster Linie die Geltendmachung von Geldforderungen und anderer privatrechtlicher Ansprüche zwischen Personen und/oder Personengesellschaften.
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