Hinweis: Erklärende Artikel zum Thema finden Sie auch in unserem Fachblog.
Werden Kinder oder Ehegatten durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen (=enterbt), so steht ihnen in der Regel ein Pflichtteilsanspruch zu.
Ein Pflichtteilsberechtigter hat einen reinen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben. Er ist nicht direkt am Nachlass beteiligt, wird also nicht Mitinhaber von Konten bzw. Miteigentümer von Grundstücken oder Häusern.
Wie hoch dieser Zahlungsanspruch im Einzelfall ist, hängt von vielen Umständen ab und ergibt sich aus einer, aus den Verwandtschaftsverhältnissen zu bestimmenden, Quote des Nettonachlasses. Gerade bei der Berechnung des Nettonachlasswertes kommt es jedoch häufig zu großen Differenzen und Streitpotential. Hinzu kommen unter Umständen weitere Probleme wegen der möglichen Anrechnung von Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten an den Erben, an Dritte oder den Pflichtteilsberechtigten.
Wir helfen Ihnen dabei, berechtigte Pflichtteilsansprüche durchzusetzen – oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
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