Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, anwaltliche Hilfe sei sehr teuer und im Vorhinein nicht kalkulierbar. Wir rechnen unsere Gebühren – wie die Mehrzahl aller Rechtsanwälte – nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Dort ist detailliert geregelt, welche Gebühr für welche Tätigkeit anfällt.
Bei außergerichtlicherer Tätigkeit und bei Gerichtsverfahren hängt die Höhe der Gebühren im Wesentlichen vom jeweiligen Gegenstandswert ab. Der Gegenstandswert ist – salopp ausgedrückt – das, um das es bei der anwaltlichen Vertretung geht.
Werden wir ausschließlich beratend tätig, orientieren sich unsere Gebühren an Umfang und Schwierigkeit des Falls. Unser Honorar sprechen wir mit Ihnen ab. Für eine einmalige Beratung (Erstberatung) berechnen wir maximal 190 € zzgl. MwSt.
Sofern Ihr Einkommen nicht ausreicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen oder einen Rechtsstreit zu führen, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu erhalten. Wir beraten Sie gerne, ob das für Sie in Frage kommt und stellen Ihnen ggf. die erforderlichen Formulare zur Verfügung.
Im Einzelfall berechnen wir unser Honorar nach Stundensätzen. Dies geschieht selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen und nach Abschluss einer entsprechenden Honorarvereinbarung.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an!
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